Schweiz: Todesstrafe durch Volksentscheid?

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© chantal de bruijne
26.08.2010

Eine neue Volksinitiative heizt die Debatte in der Schweiz um das Mitbestimmungsrecht des Volkes an. Die Initiative forderte die Wiedereinführung der Todesstrafe.

In der jüngsten Vergangenheit brachten die Schweiz bereits zwei erfolgreiche Volksinitiativen in arge Bedrängnis hinsichtlich internationalen Rechts. Seit der Verwahrungsinitiative für sexuelle Straftäter und dem Minarett-Verbot herrscht eine Diskussion, ob die Bevölkerung auch zu Vorlagen Stellung nehmen soll, die gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und internationale Verträge verstoßen.

So wie nun auch die einer Volksinitiative, die laut Zeit Online Folgendes verlangt: "Wer in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begeht, wird hingerichtet, unabhängig von Gutachten oder wissenschaftlichen Erkenntnissen. Der Bund vollzieht die Hinrichtung. Die Hinrichtung wird innerhalb von drei Monaten, nachdem die Verurteilung rechtskräftig geworden ist, vollzogen. Das Gericht legt das Hinrichtungsdatum und die Hinrichtungsmethode fest."

Persönliche Betroffenheit ist Hintergrund für drastische Mittel

Es war offenbar persönliche Betroffenheit, die einige Schweizer ein Komitee gründen ließ, das 68 Jahre nach der Abschaffung der Todesstrafe in der Schweiz deren Wiedereinführung forderte. Auslöser war der vermeintliche Sexualmord an Sou Ken T., bei dem die Ermittlungen der Polizei aber noch nicht abgeschlossen sind. Marcel Graf ist der Schwager der Ermordeten und die treibende Kraft hinter der Volksinitiative. Ebenfalls im Komitee sind die Schwester und der Bruder des Opfers.

Nachdem die Bundeskanzlei in Bern die Initiative formaljuristisch für gültig erklärt hat, beginnt das Komitee Anfang der Woche die nötigen 100.000 Unterschriften zu sammeln. Doch am Mittwoch wird auf der Homepage der Rückzug der Initiative angekündigt: "Die Initiative war das Einzige, was wir rechtlich machen konnten, um uns Gehör zu verschaffen. Unser Hauptziel war die Bevölkerung auf die Missstände aufmerksam zu machen. Danke an alle, die uns in dieser kurzen und intensiven Zeit geliebt und gehasst haben! Möge Euch diese Hölle erspart bleiben ..."

Doch die Diskussion um die Möglichkeiten und Risiken solcher Volksinitiativen wird damit nicht beendet sein.

(pb)

207
Kommentare insgesamt

Christian R.
26.08.2010 13:38
reg. Mitglied
so ist das richtig, so müsste das überall sein auch in Deutschland

26.08.2010 13:52
Gast
meine stimme gebe ich auch !!

26.08.2010 13:54
Gast
@ Christian R. : mit deinen 20 jahren hast du wohl nicht viel ahnung wa ?
In der USA herrscht immer noch die Todestrafe , was meiner meinung , schlicht hin einfach nur dähmlich ist, es sitzen genügend leute UNSCHULDIG im Knast , die auf ihren tot warten .

Ich Wünsche all die ganzen leute die für die totesstrafe sind , das sie mal so richtig in die zange genommen werden , durch zb falsche beweißen / zeugen ect... das sie durch ihre unschuld vom Stadt getötet werden.

außerdem wird aus meiner persöhnlich sicht , die rate an morde steigen , denn wenn der stadt mordet , morden die bürger auch .

26.08.2010 13:54
Gast
Problem bei den Deutschen: Wir sind so übertrieben krankhaft auf die NS-Zeit fixiert, dass man sowas hier nicht durchsetzen kann.

26.08.2010 13:58
Gast
ja das sehe ich auch so weg mit dem dreck.....da spart deutschland auch noch was ein dabei wenn die nicht mehr im knast abgammeln...ohne scheiß für schweren diebstahl wird man ja bald mehr bestraft als für sowas....schnipp schnapp pimmel ab das wäre doch auch nich schlecht....

26.08.2010 14:03
Gast
dumme kommentare ohne ende ... war ja auch nicht anders zu erwarten ...

26.08.2010 14:16
Gast
Tjo sich lieber beschweren, als Stellung zu nehmen, stimmts haga kure ?

26.08.2010 14:20
Gast
wohl kaum ... aber selbst nach schweizer recht wäre die initiative nie endgültig zum zuge gekommen, da die todesstrafe in europa nach der europäischen menschenrechtskonvention, namentlich artikel 2 nummer 1 satz 2 in der fassung der protokolle 6 und 13, verboten ist. die schweiz hat sämtliche abkommen ratifiziert und sie gelten dort unmittelbar als bundesrecht.

26.08.2010 14:25
Gast
So sieht es aus! Es ist aber wieder schön zu sehen, wie der Mob in Wallung gerät! Mal sehen, wann wieder zu Hexenverbrennung aufgerufen wird!

Andererseits kann man aber auch wieder sagen, daß den wenigen unschuldig einsitzenden tausende Freilaufende gegenüberstehen. Nicht wahr?!

Max M.
26.08.2010 14:27
reg. Mitglied
@Raphael S. vor allem "dähmlich" was?^^ wenn dann "dämlich" spast..
207
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