Rechtsextremismus: NPD gewinnt vor Gericht gegen Gemeinde
City- & Szenenews
26.05.2008
Die rechtsextreme NPD hat im Streit um die Anmietung eines Gebäudes der Gemeinde Mühlenbecker Land einen Teilerfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht Potsdam entschied für einen Antrag der NPD.
Die Gemeinde am nördlichen Berliner Stadtrand wollte die Nutzung des Mehrzweckgebäudes mit einer Kündigung verhindern, dem widersprach die NPD und zog vor Gericht. Das Potsdamer Landgericht gab nun dem Antrag der rechtsextremen NPD statt. Das Gericht sagt, ein Widerspruch der Gemeinde gegen die Vermietung des Mehrzweckgebäudes habe keine aufschiebende Wirkung.
Der Brandenburger NPD-Landesverband will den Mehrzweckraum der Gemeinde am kommenden Donnerstag (29. Mai) für eine Veranstaltung nutzen. Die Gemeinde hatte dies Ende März genehmigt und einen Mietvertrag mit der NPD abgeschlossen, knapp vier Wochen später hatte die Gemeinde jedoch die Genehmigung widerrufen und den Mietvertrag gekündigt. Anfang Mai vergab sie die Räume für den Abend des 29. Mai an einen anderen Mieter. Die NPD legte dagegen Widerspruch ein.
Der Widerruf der Genehmigung durch die Gemeinde sei "weder offensichtlich noch mit überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtmäßig", hieß es. Er werde unter anderem nicht von der politischen Ausrichtung der NPD getragen. Soweit die Gemeinde Räume für Parteiveranstaltungen zur Verfügung stelle, müsse "sie vielmehr alle nicht verbotenen Parteien gleichbehandeln".
Es gibt allerdings nochn eine Chance für die Gemeinde, das NPD-Treffen zu verhindern. Die Verwaltungsrichter befanden, dass die Gemeinde über den Kündigungswiderspruch der NPD allein entscheiden kann.
(Aktenzeichen VG Potsdam - 6 L 259/08)
mfe/ddp-lbg
Die rechtsextreme NPD hat im Streit um die Anmietung eines Gebäudes der Gemeinde Mühlenbecker Land einen Teilerfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht Potsdam entschied für einen Antrag der NPD.
Die Gemeinde am nördlichen Berliner Stadtrand wollte die Nutzung des Mehrzweckgebäudes mit einer Kündigung verhindern, dem widersprach die NPD und zog vor Gericht. Das Potsdamer Landgericht gab nun dem Antrag der rechtsextremen NPD statt. Das Gericht sagt, ein Widerspruch der Gemeinde gegen die Vermietung des Mehrzweckgebäudes habe keine aufschiebende Wirkung.
Der Brandenburger NPD-Landesverband will den Mehrzweckraum der Gemeinde am kommenden Donnerstag (29. Mai) für eine Veranstaltung nutzen. Die Gemeinde hatte dies Ende März genehmigt und einen Mietvertrag mit der NPD abgeschlossen, knapp vier Wochen später hatte die Gemeinde jedoch die Genehmigung widerrufen und den Mietvertrag gekündigt. Anfang Mai vergab sie die Räume für den Abend des 29. Mai an einen anderen Mieter. Die NPD legte dagegen Widerspruch ein.
Der Widerruf der Genehmigung durch die Gemeinde sei "weder offensichtlich noch mit überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtmäßig", hieß es. Er werde unter anderem nicht von der politischen Ausrichtung der NPD getragen. Soweit die Gemeinde Räume für Parteiveranstaltungen zur Verfügung stelle, müsse "sie vielmehr alle nicht verbotenen Parteien gleichbehandeln".
Es gibt allerdings nochn eine Chance für die Gemeinde, das NPD-Treffen zu verhindern. Die Verwaltungsrichter befanden, dass die Gemeinde über den Kündigungswiderspruch der NPD allein entscheiden kann.
(Aktenzeichen VG Potsdam - 6 L 259/08)
mfe/ddp-lbg
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